Unsere Kanzlei bietet professionelle und zuverlässige Hilfe sowohl in der Gestaltung von steuerrechtlichen Sachverhalten als auch in der Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Finanzbehörden, d. h. vor den Finanzgerichten und vor dem Bundesfinanzhof.
Durch laufende Ergebnishochrechnungen sind Sie stets über die Entwicklung ihres Unternehmens informiert und können frühzeitig Entscheidungsprozesse einleiten.
Sollte die Finanzverwaltung gegen Sie ein Steuerstrafverfahren einleiten wollen oder bereits eingeleitet haben, so erhalten Sie von uns die notwendige vertrauensvolle Unterstützung. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner bieten wir Ihnen eine vollumfängliche Beratung in dieser schwierigen Zeit.
Wir beraten und betreuen seit vielen Jahren Vereine und Stiftungen aus allen Bereichen und bieten dazu einen umfangreichen Abrechnungsservice.
Sie verfügen über eine herausragende Idee – wir begleiten Sie von der Geschäftsidee über die Gründung bis zur Realisierung Ihres Gedankengutes.
Aufgrund der langjährigen intensiven Erfahrung können wir Ihnen in allen Bereichen der Gründung und der während der Gründung entstehenden Problemstellungen die gewünschte Unterstützung geben.
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen unabhängig von der Größe des Unternehmens und berücksichtigen im Bereich der Existenzgründung auch das kontinuierliche Wachstum des Unternehmens, falls dies beabsichtigt ist.
Sollten Fördermittel für Ihr Unternehmen bereitstehen, begleiten wir Sie natürlich auch bei der Beantragung der Mittel.
Auch die Rechtsformwahl des Unternehmens und die daraus resultierenden haftungs-, steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Probleme erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam.
Setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung, damit Ihr Weg in die Selbstständigkeit zielgerichtet erfolgreich wird.
Mit unserer Beratung unterstützen wir Sie auch in betrieblichen Krisensituationen. Je früher typische Anzeichen wie ein Liquiditätsengpass oder eine angespannte wirtschaftliche Lage erkannt werden, desto besser.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfangreiche und ausführliche Beratung zur Unternehmenssanierung und zum Krisenmanagement an. Um Ihnen schnell aus der angespannten finanziellen Lage herauszuhelfen, prüfen wir mit Ihnen die Sanierungsfähigkeit Ihres Betriebes und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Sanierungskonzept.
Die Bewertung Ihrer Praxis bzw. Ihres Unternehmens ist in verschiedenen Situationen notwendig. Wir begleiten Sie in folgenden Situationen, in denen wir Ihre Praxis bzw. Ihr Unternehmen für Sie bewerten:
Vom Ereignis gesteuert lässt sich meist nur schlecht handeln. Deshalb sollte jeder frühzeitig einen Plan für einen absehbaren Wechsel in der Unternehmensführung erstellen. Wir beraten Sie dabei systematisch und beachten folgende Fragestellungen:
Informieren Sie sich dazu bitte auch über unser spezielles Portal zur Unternehmensnachfolge.
Geordnete Vermögensverhältnisse sind die Basis für finanzielle Unabhängigkeit. Erfolg stellt sich dann ein, wenn eine langfristige Planung erfolgt, die alle Aspekte aus der wirtschaftlichen und steuerlichen Entwicklung sowie der jeweiligen persönlichen und familiären Situation mit einbezieht. Eine Planung sollte zudem dynamisch sein, denn die Kapital- und Finanzmärkte reagieren zunehmend volatiler, konjunkturelle Schwankungen erfordern einen dynamischen Prozess. Wir geben Ihnen mit unserer Beratung einen Kompass an die Hand, der Ihre Gesamtsituation aus steuerlicher und wirtschaftlicher Sicht betrachtet, Ihren persönlichen Plänen und Zielen gerecht wird und einen stabilen Horizont bietet.
Für den Erfolg Ihres Unternehmens ist es wichtig, dass Sie jederzeit schnell Einsicht in Ihre Belege und Auswertungen erhalten. Wenn Sie dazu eine Belegorganisation für Ihr Unternehmen wollen, die Sie von der Ablage bis zum Zahlungsverkehr entlastet und Ihnen einen echten Mehrwert an Zeit und optimale Entscheidungszahlen bietet, dann haben wir die Lösung für Sie.
Sie faxen bzw. scannen uns Ihre Papierbelege, die wir sofort revisionssicher für Sie archivieren. Anschließend verbuchen wir Ihre Belege und liefern Ihnen zeitnah Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Sollten Sie dies wünschen, bereiten wir auch bereits Ihren Zahlungsverkehr vor.
Wenn Sie Ihre Buchhaltung – teilweise oder vollständig – selbst führen wollen, beraten wir Sie gerne bei der Auswahl einer geeigneten Buchhaltungs-Software, bieten Ihnen Schulungen Ihres Buchhaltungspersonals an und informieren Sie über zu berücksichtigende Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht.
Ihren Wünschen entsprechend können wir Ihnen - basierend auf Ihrer Buchführung - diverse Zusatzdienstleistungen anbieten, damit Sie sich voll auf den eigentlichen Geschäftsbetrieb konzentrieren können.
Wir überwachen Ihren betrieblichen Erfolg und werten Ihre persönliche betriebswirtschaftliche Auswertung für Sie aus.
Auf Basis der betriebswirtschaftlichen Auswertung prognostizieren wir gemeinsam mit Ihnen den Geschäftsverlauf des Jahres. So wissen Sie schon im Laufe des Jahres, "wo die Reise hingeht" und können dementsprechend agieren.
Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, planen wir mit Ihnen Ihre Liquiditätssituation.
Wir überwachen Ihre Debitoren- und Kreditoren- Buchhaltung und übernehmen für Sie die Anmahnung von überfälligen Kundenforderungen bzw. weisen Sie auf offene Lieferantenforderungen hin.
Wir bereiten auf Grundlage der Buchhaltungsdaten Ihren Zahlungsverkehr vor.
Sollte das Finanzamt einmal eine Betriebsprüfung in Ihrem Betrieb vornehmen wollen, kümmern wir uns um einen reibungslosen Ablauf und begleiten die Betriebsprüfung.
Wir bieten Ihnen aktuelle Branchenvergleiche. So können Sie Ihren Standort auf dem Markt bestimmen und sich mit Ihren Mitbewerbern vergleichen.
Durch die jüngsten Gesetzesänderungen wird deutlich, dass die Erstellung der Jahresabschlüsse rein nach steuerrechtlichen oder handelsrechtlichen Gesichtspunkten in Zukunft nicht mehr möglich ist. Der Gesetzgeber fordert neben dem reinen handelsrechtlichen Abschluss eine Angleichung für steuerliche Zwecke. Oft ist es sogar erforderlich, einen eigenen steuerrechtlichen Jahresabschluss zu erstellen. Aufgrund der durch die EU bestimmten Bilanzierungsgrundsätze klaffen dabei immer größere Lücken zwischen Steuer- und Handelsrecht, die zwangsweise dazu führen, dass sowohl eine Handelsbilanz als auch eine davon abweichende Steuerbilanz zu erstellen ist.
Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen der Demonstration wirtschaftlicher Stärke einerseits und einer möglichst niedrigen Steuerbelastung andererseits.
Je nach Rechtsform wirkt sich in diesem Bereich auch die Veröffentlichungspflicht im elektronischen Bundesanzeiger auf die Gestaltung aus. Auch dabei begleiten wir Sie und veröffentlichen mit dem Auftrag der Mandanten die notwendigen Mindestdaten. Dabei stellen wir sicher, dass wirklich nur die notwendigen Daten veröffentlicht werden, sodass außenstehende Bilanzleser nur das erfahren, was der Auftraggeber wünscht, soweit die Gestaltung dies zulässt.
Sollten Sie nicht der Bilanzierungspflicht unterliegen, erstellen wir für Sie auch die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).
Aufgrund der Regelungen des "BilMoG" sind die Größenkriterien, die zur Bilanzierung verpflichten, deutlich nach oben angepasst worden. Dennoch ist es in vielen Fällen sinnvoll, zu bilanzieren.
Selbstverständlich begleiten wir Sie auch zu den Kreditgesprächen mit Ihrer Hausbank, bei denen die erstellten Jahresabschlüsse die Entscheidungsgrundlage für das Rating und somit für die Kreditvergabe darstellen.
Unsere Auftraggeber profitieren dabei auch von der über viele Jahre aufgebauten Reputation der Kanzlei.
Der Auftraggeber selbst entscheidet über den Umfang des Jahresabschlusses im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Die Jahresabschlüsse können mit und ohne Prüfungshandlung bzw. mit intensiven Prüfungshandlungen durchgeführt werden. Oft sind hierbei die Anforderungen der Kreditinstitute zu beachten. Die dazu erstellten Bescheinigungen reichen von "einfachen" Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlung bis hin zu Bescheinigungen, die in ihrem Inhalt einem vollkommenen Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen vorgenommen wurden.
Ihre Mitarbeiter erwarten im vereinbarten Lohnzahlungszeitraum eine zutreffende Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung.
Die Lohnabrechnung ist inzwischen einer der kompliziertesten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgänge. Sie umfasst sowohl den Bereich des Lohnsteuerrechtes, als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Elemente. Den Anforderungen durch laufende Änderungen auf diesem Gebiet werden wir durch ständige Fort- und Weiterbildung gerecht.
Wie übernehmen für Sie die termingerechte Erstellung aller Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich Baulohn und sorgen für die termingereche Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen, Beitragsnachweise und Meldungen zur Sozialversicherung per Datenfernübertragung.
Darüber hinaus erbringen wir neben den laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen folgende Leistungen für Sie:
Kostenlose Parkplätze
an der Kanzlei