Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet – vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024.
In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Gezahlt werden kann auch in mehreren Teilbeträgen.
Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.